Allgemeine Nutzungs- & Sicherheitsbestimmungen

Schiessordnung Bogenplatz Glashütte


I. Nutzungserlaubnis

Das Bogensportgelände darf nur von Berechtigten benutzt werden, die diese Nutzungsbestimmungen gelesen und durch Ihre Unterschrift akzeptiert haben.

  1. Berechtigt ist, wer einen Nutzungsvertrag mit dem Betreiber abgeschlossen hat.
  2. Berechtigt sind Gäste die sich bei dem Betreiber oder dessen Stellvertreter:innen angemeldet haben.
  3. Die Nutzung ist im Allgemeinen kostenpflichtig.
  4. Schütz:innen unter 18 Jahren dürfen außerhalb eines gebuchten Kurses / Trainings nur in Begleitung volljähriger und erfahrener Schütz:innen am Schiessbetrieb teilnehmen.
  5. Anfänger:innen / Kursteilnehmer:innen werden vom Betreiber oder durch ihn beauftragten Trainer:in in die Schiessordnung / Sicherheitsregeln und die grundlegende Schiesstechnik eingewiesen.
  6. Grundsätzlich ist selbständiges Schiessen auf dem Gelände erst nach Beherrschung einer grundlegenden Schiesstechnik erlaubt.


II. Anmeldung und Bestätigung

Die Kursteilnahme oder ein gebuchtes Angebot beinhaltet in der Regel einen Leihbogen sowie drei Leihpfeile pro Person.

  1. Pfeilverlust oder das Zerstören eines Pfeils (z. B. durch versehentliches Schiessen auf einen harten Unter-
    grund) wird pauschal mit 5 € pro Pfeil berechnet.
  2. Absichtliches Beschädigen oder Zerstören eines Leihbogens wird mit 75 € geahndet.


III. Haftung und Versicherung

Die Nutzung des Bogenschiessplatzes erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr, eine Haftung des Betreibers und des Grundstückeigentümers ist ausgeschlossen.

  1. Nutzer:innen des Schiessplatzes müssen über eine private Haftpflichtversicherung verfügen.
    Eltern haften für ihre Kinder.
  2. Der Betreiber und der Grundstückseigentümer treten für evtl. Schäden der Nutzer:innen nicht ein.


IV. Sicherheit

Folgende Sicherheitsbestimmungen sind zwingend einzuhalten!

  1. Vor Beginn des Schiessens tragen sich die Nutzer:innen in die entsprechende Platzliste ein und bestätigen damit die Anerkennung dieser Schießordnung.
  2. Die Schütz:innen sind grundsätzlich selbst für ihre Schüsse verantwortlich.
  3. Es befinden sich niemals mehr als max. 6 Personen gleichzeitig an der Grundlinie.
  4. Es wird ausschließlich on der Abschussmarkierung / Grundlinie geschossen.
  5. Jeder, der nicht schießt, muss sich im Bereich hinter den Schütz:innen aufhalten.
  6. Es darf nur auf die aufgestellten Ziele geschossen werden.
  7. Der Pfeil darf erst unmittelbar vor dem Schiessen auf den Bogen gelegt werden.
  8. Das Ausziehen des Bogens ist nur in Richtung der Scheibe und Ziele erlaubt.
  9. Hoch- und Weitschüsse sind grundsätzlich nicht erlaubt.
  10. Vor jedem Schuss haben sich die Schütz:innen zu vergewissern, dass der Gefahrenbereich (auch hinter dem Ziel) frei von Personen und Tieren ist.
  11. Grundsätzlich darf nur so geschossen werden, dass kein Pfeil das Gelände verlassen kann. Sollte trotzdem ein Pfeil aus dem Gelände hinausgeschossen werden, muss dieser sofort gesucht werden. In jedem Fall ist umgehend der Betreiber der Anlage zu informieren.
  12. Der Schussbereich darf erst betreten werden, wenn alle Schütz:innen ihren Schiessvorgang beendet haben; Pfeile werden gemeinsam gezogen / eingesammelt.
  13. Veränderungen an den Zielen und Abschussmarkierungen dürfen nur in Absprache mit dem Betreiber vorgenommen werden.
  14. Wegen der besonderen Gefährdung dürfen sich Kinder nicht unbeaufsichtigt auf dem Gelände des Schiessplatzes und darum herum aufhalten. Eltern haften für ihre Kinder.
  15. Alkoholgenuss vor und während des Schiessens ist untersagt.
  16. Schütz:innen, die in angetrunkenem Zustand das Gelände betreten, wird das Schiessen untersagt.
  17. Schütz:innen und andere Personen, die den Schiessbetrieb stören, gefährden oder gegen die Schiess-
    ordnung verstoßen, können vom Schiessbetrieb ausgeschlossen und vom Bogenschiessplatz verwiesen werden.


V. Behandlung der Ziele

  1. Es sind ausschließlich Scheiben- und 3D Spitzen erlaubt - Jagdpfeile und andere Spitzen sind verboten.
  2. Beschädigungen an den Zielen und evtl. auftretende Sicherheitsmängel des Schiessplatzes sind umgehend den Verantwortlichen zu melden.
  3. Die Pfeile sind materialschonend aus den Zielen zu ziehen.
  4. Jedes Ziel sollte max. 6x je Schütz:in pro Durchgang beschossen werden.
  5. Um beim Pfeile ziehen das Material zu schonen und um beide Hände frei zu haben, benutzt bitte die aufgestellten Bogenständer.


VI. Sonstiges

  1. Hunde sind auf dem Gelände zwingend an der Leine zu führen; während des Schiessbetriebs müssen
    diese angebunden oder durch eine zweite Person beaufsichtigt werden.
  2. Alle Anwesenden sind angehalten, auf Sauberkeit des Geländes zu achten und keinen Müll zu hinterlassen. Nehmt Euren Müll wieder mit und / oder benutzt die aufgestellten Mülleimer.
  3. Das Rauchen ist auf dem Schiessplatz direkt nicht gestattet, Ausnahme ist der Besucherbereich. Kippen dürfen nicht in das Gelände geworfen werden.
  4. Fahrzeuge werden ausschließlich auf den ausgewiesenen öffentlichen Parkplätzen des Ortes abgestellt.

 

Seid fair und freundlich zueinander, nehmt Rücksicht und behandelt sowohl diesen Platz, als auch dessen Besucher:innen so, wie ihr es auch bei Euch selbst erwartet.

Habt eine gute Zeit und "Alles ins Gold”!